Beschluss:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Gemeinde stellt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlussmäßig fest. Der Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage wird befürwortend an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0