Sitzung: 06.03.2023 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.797.300 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.985.900 Euro
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird
auf 400.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt
wird auf 370.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350
v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |