TOP Ö 4: Haushalt 2023 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,

 

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

    im Verwaltungshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit  2.797.300 Euro

und

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit  1.985.900 Euro

   ab. 

 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf                                              400.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 3      

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird auf                                                                                               370.000 Euro

festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                             350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                             350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                          400.000 Euro

festgesetzt.     

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0