TOP Ö 4: Bauantrag zum Anbau einer Doppelhaushälfte an das best. Wohnhaus in Horhausen, FlNr. 42

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben von Gertrud von Marklowski zum Anbau einer Doppelhaushälfte an das best. Wohnhaus in Horhausen, Steinsäckerstraße 13, FlNr. 42 besteht Einverständnis. Die beantragten Befreiungen werden genehmigt, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Die Grenzbestände sind durch das Landratsamt zu prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0