Sitzung: 24.04.2023 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Der Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung im Raum Theres lässt die Entgeltumwandlung in Form
von Fahrradleasing gem. dem TV-Fahrradleasing für Ihre Beschäftigten und
Beamten zu.
Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für einen entsprechenden
Leasingvertrag einzuholen. Der Zweckverband
zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres überträgt die inhaltliche
Ausgestaltung des Leasingvertrages dem Verbandsvorsitzenden.
Ergänzend zu § 1 Abs. 2 TV-Fahrradleasing besteht darüber hinaus
kein Anspruch auf Durchführung der Entgeltumwandlung:
a)
für befristet Beschäftigte, wenn der Zeitraum
zwischen Abschluss der Überlassungsvereinbarung und Ende des
Beschäftigungsverhältnisses weniger als 36 Monate beträgt.
b)
für Beamtinnen und Beamte in einem
Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe oder
c) wenn bereits zu Beginn der Vereinbarung einer Entgeltumwandlung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG feststeht, dass ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis oder eine Pensionierung eintreten wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |