Beschluss:

Mit der beantragten Errichtungung einer Kleinkläranlage zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abwässer für 4 EW besteht grundsätzlich Einverständnis. Einer Befreiung von den Festsetzungen vom Anschluss- und Benutzungszwang wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Kleinkläranlage wird erteilt. Der ordnungsgemäße Betrieb soll durch regelmäßige Kontrollen der für das Wasserrecht zuständigen Behörden überprüft werden. Mit der entsprechenden Überarbeitung bzw. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes bei der Kleinkläranlagenlösung besteht ebenfalls Einverständnis. Die Gebietskennzeichnung soll durch die Fachbehörden entsprechend angepasst werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0