TOP Ö 3: Untertheres "Wengert" - Nutzung gemeindlicher Flächen

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und beschließt die Grundstückseigentümer aufzufordern, die vorhandenen Überbauungen zurückzubauen. Dies betrifft insbesondere Pflasterflächen (Wege und Plätze), die Errichtung von Pavillons und Holzlagerplätzen sowie Grundstücksmauern auf öffentlichem Grund (FlNr. 215/10 und 215/11, ausgenommen sind die Stützmauern im Bereich der Einfahrt zum Baugebiet).

 

Vorhandene Bäume und Büsche dürfen verbleiben. Der ursprüngliche Weg wird vorerst nicht wiederhergestellt. Die Pflege der gemeindlichen Flächen erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde Theres. Die Anlieger sind darüber zu informieren und die Genehmigung der Nutzung der gemeindlichen Flächen durch Bgm. Reis ist zu widerrufen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0