Sitzung: 22.06.2023 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Die Verwaltungsgemeinschaft Theres lässt die Entgeltumwandlung in
Form von Fahrradleasing gem. dem TV-Fahrradleasing für Ihre Beschäftigten und
Beamten zu.
Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für einen entsprechenden
Leasingvertrag einzuholen. Die Verwaltungsgemeinschaft Theres überträgt die
inhaltliche Ausgestaltung des Leasingvertrages dem Gemeinschaftsvorsitzenden.
Ergänzend zu § 1 Abs. 2 TV-Fahrradleasing besteht darüber hinaus
kein Anspruch auf Durchführung der Entgeltumwandlung:
a)
für befristet Beschäftigte, wenn der Zeitraum
zwischen Abschluss der Überlassungsvereinbarung und Ende des
Beschäftigungsverhältnisses weniger als 36 Monate beträgt.
b)
für Beamtinnen und Beamte in einem
Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe oder
c)
wenn bereits zu Beginn der Vereinbarung einer
Entgeltumwandlung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG feststeht, dass ein
Austritt aus dem Beamtenverhältnis oder eine Pensionierung eintreten wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |