TOP Ö 8: Fahrradleasing Grundsatzbeschluss

Beschluss:

Die Verwaltungsgemeinschaft Theres lässt die Entgeltumwandlung in Form von Fahrradleasing gem. dem TV-Fahrradleasing für Ihre Beschäftigten und Beamten zu.

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für einen entsprechenden Leasingvertrag einzuholen. Die Verwaltungsgemeinschaft Theres überträgt die inhaltliche Ausgestaltung des Leasingvertrages dem Gemeinschaftsvorsitzenden.

Ergänzend zu § 1 Abs. 2 TV-Fahrradleasing besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Durchführung der Entgeltumwandlung:

a)    für befristet Beschäftigte, wenn der Zeitraum zwischen Abschluss der Überlassungsvereinbarung und Ende des Beschäftigungsverhältnisses weniger als 36 Monate beträgt.

b)    für Beamtinnen und Beamte in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe oder

c)    wenn bereits zu Beginn der Vereinbarung einer Entgeltumwandlung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG feststeht, dass ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis oder eine Pensionierung eintreten wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0