TOP Ö 6: Entlastung für das Jahr 2021

Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2021 wird Entlastung erteilt.

Vors. Schneider war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1