TOP Ö 7: Haushalt 2023 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

 

Haushaltssatzung

 

Der Verwaltungsgemeinschaft Theres, Landkreis Hassberge

 

für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit           

                                                                                                                                      2.223.075 ,-- €

und

 

im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit                             

                                                                                                                                       466.000,-- €

ab.

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 150.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 413.875 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)

2.     Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 275 Verbandsschüler festgesetzt.

3.     Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.505 € festgesetzt.

4.     Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.363.725 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.     Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 6.061 Einwohner festgesetzt.

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 225 € festsetzt.

4.     Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 6

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  250.000,-- €    festgesetzt.

 

§ 7

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0