Sitzung: 22.06.2023 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Haushaltssatzung
Der Verwaltungsgemeinschaft Theres, Landkreis
Hassberge
für das Haushaltsjahr 2023
Auf
Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.223.075 ,-- €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
466.000,--
€
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird für
das Haushaltsjahr 2023 auf 413.875 € festgesetzt und nach der Zahl
der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)
2.
Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach
dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 275 Verbandsschüler
festgesetzt.
3.
Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.505 € festgesetzt.
4.
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
1.
Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.363.725 € festgesetzt
und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die
maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 6.061 Einwohner
festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 225 € festsetzt.
4.
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
§ 7
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |