Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit der vom Landratsamt vorgeschlagenen Bebauung besteht grundsätzlich Einverständnis. Der entsprechende Bauantrag kann über die Gemeinde dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0