Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den beantragten Befreiungen (1. Dachneigung 22°, 2. Garagenflachdach, 3. Walmdach statt Satteldach, 4. Überschreitung bzw. Nichteinhaltung der hinteren Baugrenze) besteht Einverständnis. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden genehmigt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1