Beschluss:

Der vom Bauhofleiter ausgearbeitete Räum- und Streuplan wird genehmigt. Der Räum- und Streuplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf die Bestimmungen der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 15.12.1999 wird verwiesen. Der Räum- und Streuplan soll im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0