Beschluss:

1.   Für das in der Anlage markierte Gebiet am südlichen Ortsrand von Greßhausen soll der Bebauungsplan „Hügeläcker I“ aufgestellt werden. Mit dem Bebauungsplan wird als allgemeines Planungsziel die Ausweisung eines kleinen Wohngebiets verfolgt.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 08.01.2024 mit folgenden Änderungen gebilligt:

- folgender Passus ist im Bebauungsplan mit aufzunehmen: zur Gartengestaltung darf keine
   Folie verwendet werden, um eine Versiegelung der Flächen zu vermeiden.

4.   Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

5.   Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

6.   Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0