Beschluss:

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Wonfurt, Landkreis Haßberge

 

 n

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

    im Verwaltungshaushalt

 

                                                           in den Einnahmen und Ausgaben mit                     4.719.300 Euro

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                           in den Einnahmen und Ausgaben mit                      4.241.900 Euro

                       

 ab. 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

     

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                                      350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                           350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 Euro festgesetzt.

     

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.     

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0