Beschluss:

Der Gemeinderat bestimmt gemäß Art. 34 Abs. 2 GO, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Theres weiterhin Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister) sein soll. Diese Regelung gilt für die Amtszeit, die am 01.05.2011 beginnt. Dem Erlass der Satzung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0