Beschluss:

Der Antrag der Fa. Fichtler Recycling GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung gefährlicher Abfälle in der bestehenden Anlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 433 der Gemarkung Wonfurt wird zur Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens gemäß § 19 Bundesimmissionsschutzgesetzes wird grundsätzlich stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0