Beschluss:

 

 

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,

 

Haushaltssatzung

Haushaltssatzun                      

für das Haushaltsjahr 2025

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

    im Verwaltungshaushalt

 

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit            3.206.540 Euro

und

 

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit            1.412.050 Euro

                       

 ab. 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt

 

    

   § 3   

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        525  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                  180  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                    350  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                          400.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.          

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0