Sitzung: 05.05.2025 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,
Haushaltssatzung
Haushaltssatzun
für
das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 3.206.540 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.412.050 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 525 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 180 v.
H.
2.
Gewerbesteuer 350 v.
H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigten Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
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Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |
