Sitzung: 16.03.2011 Schulverbandsversammlung Theres
Beschluss:
Auf Grund
der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 35 KommZG
sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt der Schulverband folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 587.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 810.600 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 525.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 393.120 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage)
- Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2010 auf 336 Verbandsschüler festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.170 € festgesetzt.
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 285.600 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
- Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2010 mit insgesamt 336 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
- Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 850 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 125.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |