Nachtrag: 21.03.2011

Beschluss:

Dem Antrag auf Förderung des Rasenmähers mit 20 % der durch Rechnungsbelege nachzuweisenden Anschaffungskosten in Höhe von 20.835,-- € wird genehmigt.  Der gemeindliche Zuschuss beträgt 4.160,-- €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0