Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Gädheim, die zum 01.08.2025 in Kraft treten soll. Die bisherige Satzung vom 24.02.2021 wird somit außer Kraft gesetzt.

 

Folgende Änderungen sollen noch in die bereitgestellte Vorlage eingearbeitet werden:

·         § 10 Abs. 1 - zusätzlicher Buchstabe f: Urnenerdgrabstätten (nur Friedhof Ottendorf)

·         § 11 Abs. 4 lautet: in einer Urnenerdgrabstätte dürfen bis zu 4 Urnen gleichzeitig beigesetzt werden.

·         § 13 Abs. 3 lautet: das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr wahlweise um weitere 5, 10 oder 20 Jahre verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf der Friedhöfe dies zulässt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird der Friedhofssatzung zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0