Sitzung: 04.04.2011 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Auf die vorstehenden Feststellungen wird verwiesen.
Unter der Voraussetzung, dass sich die Bioenergie GbR schriftlich
verpflichtet, auf eigene Kosten die Zufahrtswege herzustellen und zu
unterhalten und den Fahrverkehr von und zur Biogasanlage auf den bei der
gemeinsamen Ortseinsicht einvernehmlich festgelegten Wegen zu führen, wird das
gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Neugenehmigung nach § 34
BImschG erteilt.
Für den Fall, dass diese schriftliche Verpflichtung gegenüber der
Gemeinde nicht abgegeben wird, wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert,
da die Biogasanlage unter erheblichen Planabweichungen mit einer größeren
Kapazität gebaut wurde, wofür jetzt
Tekturplanungen notwendig sind und vorgelegt wurden.
Durch die zusätzlich geplante weitere Erhöhung der Kapazität sind die
Anforderungen an eine gesicherte straßenmäßige Erschließung wesentlich höher,
da eine erhebliche Steigerung des Ziel- und Quellverkehrs zu erwarten ist.
Das zu erwartende Verkehrsaufkommen kann über den Dorfplatz nicht
abgewickelt werden. Auf die vorstehenden Feststellungen zum notwendigen Schutz
der Anlieger und der gesamten Wohnbevölkerung wird hingewiesen. Die
straßenmäßige Erschließung ist somit nicht gesichert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |