Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat ist mit der Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für Pferde grundsätzlich einverstanden. Mit der Errichtung des Unterstellstandes besteht an dem mit dem Landratsamt abgestimmten Standort grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Herr Weinberger war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1