Sitzung: 09.05.2011 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.374.000 EURO
und im
Vermögenshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit 690.000 EURO
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt wird auf 150.000 EURO
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350
v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf
450.000 EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |