Sitzung: 09.05.2011 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Die Gemeinde Gädheim,
Landkreis Hassberge, im unmittelbaren Gefahrenbereich des
Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld, appelliert an die Bundeskanzlerin, an den
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen
im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die
derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu
verlängern!
Begründung der
Dringlichkeit
Die Bundesregierung plante nach eigenen Verlautbarungen
eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um bis zu 30
Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer
Ankündigung der Bundeskanzlerin kurz nach der Sommerpause des Bundestags
abgeschlossen werden.
Begründung des
Resolutionsinhaltes
Die Resolution ist eine Stellungnahme der Gemeinde
Gädheim zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu
verlängern. Die Gemeinde möchte aufgrund ihrer unmittelbaren Betroffenheit
durch das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung
im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen.
Die Resolution findet ihre Begründung in dem
Gefährdungspotenzial, welches für die Gemeinde und ihre Bürger vom
Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ausgeht. Das 1981 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk
Grafenrheinfeld genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden
Sicherheitsanforderungen. Es würde nach allem Dafürhalten in der heutigen Zeit
nicht mehr gebaut. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den
Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden.
Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit
der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der
ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.
Das vor 29 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk
Grafenrheinfeld ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer
auch störanfälliger, was die jüngesten Störfälle deutlich gezeigt haben. Das
beweist auch die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus
diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der
besonderen Gefährdungssituation ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und
damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials durch das Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld
nicht zu verantworten.
Die Gemeinde setzt statt dessen auf die zukunftsweisenden
und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz,
Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von
hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.
Die Gemeinde fordert auch die sofortige Anordnung eines Überflugverbotes für das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |