Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integriertem Kosmetikstudio und Garage“ von Georg Vonhausen für das Grundstück am Speiersbaumer Weg (Fl.Nr. 181/0) im Gemeindeteil Wonfurt wird mit folgenden Auflagen erteilt:

-      Von der südöstlichen Grundstücksgrenze an der Gartenstraße muss die Bebauung einen Abstand von mindestens drei Metern einhalten.

-      Das Sichtdreieck von der Gartenstraße aus ist freizuhalten, auch bei einer Einfriedung des Grundstücks.

-      Die entsprechende gemeindliche Stellungnahme soll an das Landratsamt übermittelt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0