Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis:

  1. Dachneigung 22°
  2. Dachüberstand 0,60 m
  3. E + I Teilbereich des Gebäudes
  4. Überschreitung der Baugrenze für das Carport

 

Bezugnehmend auf die Bebauung in der näheren Umgebung bestehen keine Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0