Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Auflagen des Landratsamtes Haßberge gemäß Vorbescheid vom 21.03.2011 sind zwingend zu beachten. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0