Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung, Dachüberstand, Traufhöhe, Zwerghausgiebel, Kniestock, Garagenstandort) besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0