Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Unter Hinweis auf die Baumfallzone wird der Errichtung eines ungeordneten Nebengebäudes zugestimmt. Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Unter Hinweis auf die Nachbarbebauung ist ein Grenzabstand von 5 m zum nördlich angrenzenden Feldweg einzuhalten.

 

Der Grundstückseigentümer wird auf die mögliche Beitragspflicht (Kanal- und Wasserleitung) für die neu vorgesehenen Geschossflächen hingewiesen. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0