Beschluss:

Mit dem Neubau der Doppelgarage besteht Einverständnis. Bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen wird einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Unter Hinweis auf den begrenzten Stauraum vor der Garage wird die Anbringung eines automatischen Rolltores als Auflage gefordert. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung dem Landratsamt vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0