Nachtrag: 25.07.2011

Beschluss:

Mit der Errichtung einer Schallschutzzaunanlage mit Begrünung auf Flur-Nr. 444/1 besteht Einverständnis.

 

Frau Schuck und Herr Weidenbacher waren gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

2