Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und der Antragssteller ist nicht privilegiert. Der Bauantrag wird an das Landratsamt weitergeleitet. Die eventuelle Schaffung eines Bezugsfalles soll vermieden werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0