Beschluss:

Der Änderungsantrag zum genehmigten Plan vom 27.09.1994 für Flur-Nr. 71/4, Horhausen, wird an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Gemeinde fordert zwingend die Prüfung und Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Belange (Lärm) sowie der Belange des Umweltschutzes (Bodenverschmutzung/Gewässerschutz).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

5

Pers. Beteiligt:

0