Beschluss:

Mit der vom Abfallwirtschaftsbetrieb mitgeteilten Änderung der abfallwirtschaftlichen Bestimmungen im Landkreis Haßberge wegen Umstellung der Sperrmüllerfassung auf ein Abrufsystem besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit der Rückübertragung der Teilaufgabe „Sperrmüllentsorgung“ auf den Landkreis Haßberge und mit der Anpassung/Änderung der gemeindlichen Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung besteht ebenfalls Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0