Sitzung: 30.11.2011 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art.
41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
215.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
299.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren
und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird
auf 167.356 €
festgesetzt und auf
die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.124
EW x 43,00 € = 48.332,00 €
Theres 2.305
EW x 43,00 € = 99.115,00 €
Wonfurt 463 EW x 43,00 € = 19.909,00 €
3.892 EW 167.356,00 €
(2)
Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem
Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |