Sitzung: 30.11.2011 Schulverbandsversammlung Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-,
Art. 35 KommZG sowie Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 636.000
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
311.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 407.640
€ festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder
des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage)
- Für die Berechnung der
Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2011 auf 316 Verbandsschüler festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je
Verbandsschüler auf 1.290 € festgesetzt.
- Der durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 311.260 €
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
- Der Berechnung der Investitionsumlage
wird die Schülerzahl nach dem Stand vom
01. Oktober 2011 mit insgesamt 316 Verbandsschülern zur
Grunde gelegt.
- Die Investitionsumlage wird je
Verbandsschüler auf 985 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem
Haushaltsplan wird auf 125.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Anwesend: |
7 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |