Beschluss:

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie  Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende  Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt            in den Einnahmen und Ausgaben mit                636.000 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                311.500 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 407.640 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage)
  2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2011 auf 316 Verbandsschüler festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.290 € festgesetzt.
  4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 311.260 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
  5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2011 mit insgesamt 316 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.

  1. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 985 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                    125.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0