Beschluss:

Mit dem geplanten Abbruch eines Nebengebäudes besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bei einer gemeinsamen Ortseinsicht wird der Standort und die notwendige Gestaltung der im dortigen Bereich vorhandenen Bushaltestelle einvernehmlich festgelegt. Die Bereitschaft der Antragstellerin Frau Riedlmeier bezüglich der Übernahme eines Finanzierungsanteiles wird zur Kenntnis genommen.

 

Herr Riedlmeier war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1