Beschluss:

Dem Antrag auf Zurückstellung wird im Interesse des Antragstellers nicht stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Die Grundstücke Flur-Nr. 144, 145 und 390/1 der Gemarkung Steinsfeld (Teilflächen von insgesamt ca. 6.000 m²) werden in den Bereich für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinsfeld einbezogen. Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden im Teilbereich der Grundstücke Flur-Nr. 144, 145 und 390/1 entsprechend festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0