Sitzung: 12.12.2011 Gemeinderat Theres
Beschluss:
1. In Kenntnis der Sachlage und der Überprüfung der Kostenschätzung wird die Vermessung durch das Vermessungsamt Schweinfurt beantragt.
Die geschätzten Kosten i.H.v. 26.748,-- € vermindern sich um den Anteil des Landkreises Haßberge von 11.557,50 € auf 15.190,59 €.
2. Mit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landratsamt über den Kostenanteil besteht Einverständnis.
3. Die Katasterneuvermessung wird im Ortskern von Obertheres
durchgeführt
Bei der Katasterneuvermessung werden alle Grundstücksgrenzen, die
bisher nicht abgemarkt waren oder deren Abmarkung nicht mehr vorhanden ist,
festgestellt, vermessen und abgemarkt. Die Vermessungs- und Abmarkungskosten
tragen überwiegend die Gemeinde Theres und der Freistaat Bayern. Die
Grundstückseigentümer werden an den Kosten beteiligt. Die Höhe der
Abmarkungskosten beträgt pro Grundstück pauschal 39,00 Euro.
4. Weiterhin können im Zuge der Vermessungen auf Antrag Abweichungen
zwischen Besitz und Eigentum beseitigt werden. Voraussetzung ist dabei die
Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer auf einen neuen Grenzverlauf.
Die erforderlichen Anträge können vor Ort beim Vermessungsbeamten oder am
Vermessungsamt Schweinfurt gestellt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 129,-- €
bis ca. 379.-- € pro verändertem Flurstück trägt der Antragsteller. Zur
Vermeidung weiterer Kosten wird ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass dann keine Notariatskosten, keine Gebühren
für Grundbucheinträge usw. mehr anfallen.
5. Der Antrag für das Verfahren der vereinfachten Umlegung wird beim Vermessungsamt Schweinfurt gestellt.
6. Der m²-Preis für Flächenausgleich nach Grenzänderungen bei der Katasterneuvermessung wird auf 15,-- € festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |