TOP Ö 2: Vermessungskosten für die Ortsdurchfahrt Kreisstraße HAS 4 in Obertheres und Vereinbarung zur Durchführung einer Katasterneuvermessung

Beschluss:

1. In Kenntnis der Sachlage und der Überprüfung der Kostenschätzung wird die  Vermessung durch das Vermessungsamt Schweinfurt beantragt.

Die geschätzten Kosten i.H.v. 26.748,-- € vermindern sich um den Anteil des Landkreises Haßberge von 11.557,50 € auf 15.190,59 €.

 

2. Mit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landratsamt über den Kostenanteil besteht Einverständnis.

 

3. Die Katasterneuvermessung wird im Ortskern von Obertheres durchgeführt

Bei der Katasterneuvermessung werden alle Grundstücksgrenzen, die bisher nicht abgemarkt waren oder deren Abmarkung nicht mehr vorhanden ist, festgestellt, vermessen und abgemarkt. Die Vermessungs- und Abmarkungskosten tragen überwiegend  die Gemeinde Theres und der Freistaat Bayern. Die Grundstückseigentümer werden an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Abmarkungskosten beträgt pro Grundstück pauschal 39,00 Euro. 

 

4. Weiterhin können im Zuge der Vermessungen auf Antrag Abweichungen zwischen Besitz und Eigentum beseitigt werden. Voraussetzung ist dabei die Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer auf einen neuen Grenzverlauf. Die erforderlichen Anträge können vor Ort beim Vermessungsbeamten oder am Vermessungsamt Schweinfurt gestellt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 129,-- € bis ca. 379.-- € pro verändertem Flurstück trägt der Antragsteller. Zur Vermeidung weiterer Kosten wird ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dann keine Notariatskosten, keine Gebühren für Grundbucheinträge usw. mehr anfallen. 

 

5. Der Antrag für das Verfahren der vereinfachten Umlegung wird beim Vermessungsamt Schweinfurt gestellt.

 

6. Der m²-Preis für Flächenausgleich nach Grenzänderungen bei der Katasterneuvermessung wird auf 15,-- € festgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0