Nachtrag: 19.12.2011

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben und der Nutzungsänderung sowie dem Einbau einer Wohnung besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO  wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1