Beschluss:

Mit der Änderung des Regionalplans der Region Main/Rhön, betreffend das Kapitel „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ besteht aus Sicht der Gemeinde Gädheim grundsätzlich Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Gemeindebereich Gädheim das Vorranggebiet WK 52 „Bayerhof“ im Regionalplanentwurf vorgesehen ist. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausweisung des Vorranggebietes keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Die Einhaltung des Mindestabstands vom 800 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung ist gegeben. Die Einhaltung ist zu überwachen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Bedarf zukünftig eventuell geeignete Flächen für die Aufnahme in den Regionalplan bei der nächsten Fortschreibung vorgeschlagen werden können.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0