Sitzung: 23.05.2012 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
895.000,--
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
113.600,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4(1)
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2012 auf
577.566,-- €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
(2)
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird
die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2010 auf 5.834 Einwohner
festgesetzt.
(3)
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf
99,-- € festsetzt.
(4)
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 145.000,-- € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |