Beschluss:

Die bei der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  und bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Änderungswünsche werden zur Kenntnis genommen. Mit den Abwägungsvorschlägen des beauftragten Ingenieurbüros Stubenrauch besteht grundsätzlich Einverständnis. Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Die Änderungswünsche und Anregungen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen des Ingenieurbüros in die Planunterlagen eingearbeitet.

 

Der Gemeinderat billigt den ergänzten Planentwurf und ist einverstanden, dass auf der Grundlage des Planentwurfs in der Fassung vom 07.02.2012 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Antragsteller mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0