Beschluss:

Die Gemeinde Theres stellt zum Antrag auf Genehmigung des o. a. Vorhabens folgendes fest:

 

1.      Aus den vorgelegten Planunterlagen ist der genaue Standort für die Richtung der WKA nicht ersichtlich. Der hieraus resultierende Abstand zur Wohnbebauung und die Bestimmung, ob sich das Vorhaben im Bereich des im Regionalplanentwurf vorgesehenen Vorranggebietes WK 51 befindet, kann nicht beurteilt werden.

2.      Die Unterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer liegen nicht vor. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Regel eine Ausnahme durch die Genehmigungsbehörde erteilt wird.

3.      Der Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße Buch–Waldsachsen wird als zu gering erachtet. Die Gemeinde fordert die eineinhalbfache Höhe der Anlage als Abstand. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse im Bereich Ebern und zur Vermeidung von möglichen Gefahren für den Straßenverkehr wird dieser Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße für erforderlich gehalten.

4.      Zur höchstmöglichen Minimierung der Lärmbelästigung ist ein Abstand von mindestens 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung unumgänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Planunterlagen die aktuelle Bebauung in Buch nicht berücksichtigt ist.

 

Aufgrund der Unklarheiten und zum Schutz der Bewohner von Buch wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0