Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt. Auf die eventuell bestehende Vereinbarung bezüglich der Grenzbebauung im Bereich der Steinstraße wird verwiesen. Die Abstandsflächenregelung soll geprüft und beachtet werden. Vorbehaltlich der Einhaltung notwendiger Abstandsflächen wird der Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Vor Beginn der Bauarbeiten wird eine Beweissicherung (Zustand der Steinstraße, des vorgesehenen Gehweges mit Rabatten vor und nach der Baustelle) für erforderlich gehalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0