Nachtrag: 27.02.2012

Beschluss:

Mit dem Verkauf der gemeindeeigenen Fläche, auf der sich die jetzige Unterstellhalle befindet, an Frau Riedlmeier besteht grundsätzlich Einverständnis. Bei Einigung bezüglich Gestaltung und Ausführung des Bauvorhabens kann die Teilfläche von ca. 50 m² zum aktuellen Dampfacher Bauplatzpreis pro m² durch die Gemeinde Wonfurt an Frau Riedlmeier verkauft werden.

 

Herrn Riedlmeier war gemäß Art. 40 GO ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1

 

 

Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung einer Unterstellhalle gemäß dem Gestaltungsvorschlag von Herrn Kreisbaumeister Joos besteht grundsätzlich Einverständnis. Der von der Antragstellerin beauftragte Baumeister soll vereinbarungsgemäß einen Gestaltungsvorschlag mit Kostenermittlung für die neue Unterstellhalle ausarbeiten, mit der unteren Denkmalschutzbehörde LRA (Herrn Joos) absprechen und der Gemeinde vorlegen. Die Planunterlagen werden für die Beantragung der denkmalpflegerischen Erlaubnis benötigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Mit dem Abbruch von Nebengebäuden und der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Dampfach, Flur-Nr. 39, Dorfstraße 57 besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird, trotz einiger gestalterischer Bedenken, erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Herrn Riedlmeier war gemäß Art. 40 GO ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1