Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 227 der Gemarkung Horhausen besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich an der bestehenden Hofstelle und ist gemäß § 35 BauGB als privilegiertes Vorhaben zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Auflagen des Genehmigungsbescheides sind zu beachten. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

1