Sitzung: 12.03.2012 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Mit der geplanten Errichtung
einer Biogasanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 227 der Gemarkung Horhausen
besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Vorhaben befindet sich im
Außenbereich an der bestehenden Hofstelle und ist gemäß § 35 BauGB als
privilegiertes Vorhaben zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Auflagen des
Genehmigungsbescheides sind zu beachten. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an
das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
1 |