Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis dass derzeit der Vorhabens bezogene Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Flur-Nr. 245 öffentlich ausliegt und zum jetzigen Zeitpunkt  keine Rechtsgültigkeit erlangt hat.

Weiter nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass das Landratsamt Hassberge vor Ende der öffentlichen Auslegung keine vorzeitige Baugenehmigung erteilen kann und wird. Eine vorzeitig Baugenehmigung ist frühestens nach Ende der öffentlichen Auslegung/Beteiligung der Behörden möglich. Dies auch dann, wenn noch kein Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst wurde. Der Gemeinderat stimmt daher dem Bauantrag von Herrn Bedenk und Herrn v. Beust (Solarkraft Horhausen GmbH) unter Vorbehalt  zu. Die Zustimmung des Gemeinderates gilt als erteilt, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht und darüber hinaus ohne Ausnahmen und Befreiungen zulässig ist. Wesentliche Änderungen, welche sich auf Grund der Auslegung ergeben könnten, dürfen die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0