Beschluss:

Der Auftrag für die Durchführung der vereinfachten Umlegung gemäß § 80 Abs. 3 BauGB wird auf das Vermessungsamt Schweinfurt übertragen. Wertunterschiede oder Wertänderungen der neuen Grundstücke werden durch die Gemeinde Theres bzw. das Vermessungsamt Schweinfurt ermittelt. Das Vermessungsamt Schweinfurt fasst den Beschluss über die vereinfachte Umlegung und führt die weiteren Verfahrensschritte durch. Die Abwicklung der Geldleistungen verbleibt bei der Gemeinde Theres. Der m²-Preis für den Flächenausgleich nach Grenzänderungen bei der Katasterneuvermessung wird auf 15,-- € festgelegt. Die Zeitgebühren nach GebOVerm für die Verfahrensbearbeitung gemäß § 80 Abs. 3 BauGB trägt die Gemeinde Theres. Die Gebühren sind umsatzsteuerfrei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0