Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     3.055.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     2.704.500 EURO

 ab. 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt  wird auf 300.000 EURO festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          300  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                                   300  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                      300  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 EURO festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012  in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0