Sitzung: 18.04.2012 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.055.000
EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 2.704.500 EURO
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt wird auf 300.000
EURO festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
300 v. H.
b) für die
Grundstücke (B) 300
v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 850.000 EURO festgesetzt.
§
6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
3 |
Pers. Beteiligt: |
0 |